AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der jmw innovation GmbH

§ 1 Allgemeines:

Unsere gesamten, auch zukünftigen, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß unserer Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur dann wirksam, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Auftragshöhe:

1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Übersendung unserer Rechnung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen:

1. Alle Preise sind in Euro angegeben. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tage der RechnungssteIlung hinzu. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise.
2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, ansonsten der Käufer in Verzug gerät. Mit Eintritt des Verzuges ist der Käufer zur Entrichtung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet. Diese betragen zur Zeit 8% über dem Basiszinssatz. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben vorbehalten. Bezahlt der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum den vollen Rechnungsbetrag auf unser Konto, so erhält er 2% Skonto.
3. Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

§ 4 Zahlungsweise:

Die Zahlung hat mittels Bank- oder Postgiroüberweisung zu erfolgen.
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und für uns kosten- und spesenfrei entgegengenommen. Gutschriften für Schecks und Wechsel erfolgen unter Vorbehalt des Eingangs mit WertsteIlung zu dem Tage, an dem wir endgültig über den Gegenwert verfügen können.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht:

Dem Käufer stehen Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Nichtabnahme:

Nimmt der Käufer die gelieferte Ware nicht ab und verzichten wir auf die Durchsetzung unseres Lieferanspruchs, ist der Käufer verpflichtet, uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 15% des Auftragswertes zu bezahlen. Wir behalten uns aber vor, einen weitergehenden Schaden unter Anrechnung der Vertragsstrafe geltend zu machen.

§ 7 Lieferung:

1. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist von in der Regel vier Wochen zu setzen.
2. Die Einhaltung einer etwaigen Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Lieferung.
3. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
4. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs-, oder Versandstörungen, Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, die die Lieferung der Ware durch uns verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien uns für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung. Wird in Folge der Störung eine etwaige Lieferfrist von mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt.

§ 8 Versand:

1. Kein Mindestauftragswert. Ab einem Auftragswert von 350,00 Euro erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands und nach Österreich frachtfrei. Ansonsten gelten folgende DHL Standard Konditionen: Sendungen bis 10 Kg 6,95 Euro, bis 20 Kg 8,95 Euro, ab 20 Kg 9,95 Euro.
2. Lieferungen ins übrige Ausland werden nach den jeweils gültigen Transporttarifen verrechnet.
3. Bei durch uns verursachte Teillieferungen werden keine Versandkosten berechnet.

§ 9 Mängelansprüche:

1. Ist der Käufer Kaufmann, setzen seine Mängelansprüche voraus, dass er seiner handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rüge-obliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Der Käufer hat erkennbare Mängel innerhalb von drei Tagen nach Anlieferung der Ware sowie versteckte Mängel sieben Tage nach ihrer Entdeckung zu rügen. Die Rüge muss die Kundennummer, Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum enthalten und schriftlich erfolgen. Für die Einhaltung der Frist ist unser Eingangsstempel maßgeblich.
3. Handelsübliche oder geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Form, Farbe, Größe usw. berechtigen nicht zu Beanstandungen.
4. Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Erfüllung (Mangelbeseitigung oder Neulieferung) oder Gutschrift.
5. Mangelhafte Ware ist innerhalb von 10 Tagen ab Anlieferung an uns zurückzusenden, zur Vermeidung unnötiger Kosten jedoch nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung.

§ 10 Haftungsbeschränkung:

1. Wir haften bei eigenem vorsätzlichen Verhalten und eigenem groben Verschulden und vorsätzlichem Verhalten und grobem Verschulden leitender Angestellter. Wir haften weiterhin für die Nichteinhaltung von Garantien, bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Dem Grunde nach haften wir bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei grobem Verschulden nichtleitender Angestellter. Der Höhe nach ist diese Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.
3. Eine weitergehende Haftung unsererseits wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Entsprechendes wie in § 10 Ziff. 1 bis 3 geregelt, gilt für unsere Haftung wegen Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt:

1. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt zu unseren Gunsten bis zur restlosen und endgültigen Bezahlung sämtlicher, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehender Forderungen, einschließlich Nebenforderungen wie Zinsen und Wechselkosten, sowie sämtlicher auch zukünftiger aus der Geschäftsbeziehung entstehender Forderungen.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt. Ist der Käufer nicht mehr zur Einziehung der Forderungen berechtigt, hat er uns unverzüglich Namen und Adresse der Drittschuldner bekannt zu geben und diesen die erfolgte Forderungsabtretung anzuzeigen.
3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich davon schriftlich zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Der Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht vom Dritten eingezogen werden können.
4. Eine Abtretung der Forderungen des Käufers gegenüber seinen Kunden ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei der der Factoringerlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. In einem solchen Fall tritt der Käufer uns bereits jetzt seine Forderung gegenüber der Factoring-Bank in Höhe des uns jeweils zustehenden Anteils ab und weist die Factoring-Bank an, den entsprechenden Teil der Forderung direkt an uns zu zahlen.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht:

1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Berlin.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, die Gerichte an unserem Geschäftssitz zuständig. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Wohnsitz oder der Aufenthalt des Käufers bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 13 Datenschutz

Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an EMail oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die übermittlung von Daten benötigen (z.B.Verkäufertools, das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

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§ 14 Schlussbestimmung:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien bereits jetzt, in Verhandlungen einzutreten, die zum Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben. Entsprechendes gilt bei Vorliegen einer Lücke.

Berlin im Dezember 2012